Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Testzentrum wieder geöffnet hat.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
- 09:30 – 13:00 Uhr (mit Termin)
- 13:00 – 13:45 Uhr (ohne Termin)
Hier können Sie online einen Termin vereinbaren
Für die kostenlose Bürgertestung gibt es eine Nachweispflicht
Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, haben, auch wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist, ab dem 16. Januar 2023 keinen Anspruch mehr auf Testung nach der TestV.
Anspruch auf die kostenlose Bürgertestung haben nur noch:
§4a Absatz 1 Nr. 1 TestV:
Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
§4a Absatz 1 Nr. 2 TestV:
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind.
§4a Absatz 1 Nr. 3 TestV:
Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Selbstzahler ohne Anspruch auf Kostenlose Bürgertestung zahlen 10€
Wir bitten Sie nach Möglichkeit vorab trotzdem um Anmeldung da der Ablauf hiermit erheblich beschleunigt wird.
Dies Angebot gilt nur für asymptomatische Testungen. Falls Sie Covid19 Symptome aufweisen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.